Viktor Hugo Forstmann wurde wegen seiner Homosexualität zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Anschließend wurde er zur Zwangsarbeit in das KZ Natzweiler-Struthof verschleppt, wo er nach wenigen Monaten starb.
Recherchiert von Monika Kleinschnitger
Der Totenschein für Häftling Nr. 1222 wurde am 16. Januar 1943 ausgestellt. Unterschrieben ist er vom Lagerarzt des Konzentrationslagers Natzweiler, SS-Hauptsturmführer der Reserve, der als Todesursache „Herz- und Kreislaufschwäche bei allgemeiner Körperschwäche“ feststellt: „F. wurde in den Aben[d]stunden des 15.1.43 in völlig entkräftetem und bewusstlosem Zustand in den Häftlingskrankenbau eingeliefert […]“.
Viktor Hugo Forstmann hatte nur eine kurze Zeitspanne im KZ Natzweiler verbracht. Bei seiner Einlieferung am 9. September 1942 wog er 56 Kilogramm bei 1,72 m Größe, ein „krankhafter Befund“ wurde nicht festgestellt. Die Inhaftierten mussten als Zwangsarbeiter tagsüber zwölf Stunden von 6 bis 18 Uhr oder nachts von 18 bis 6 Uhr meist im Steinbruch arbeiten, um dort Steine zu brechen. Nur knapp vier Monate dauerte der Prozess der Zerstörung und Entmenschlichung, der schließlich zum Tod von Viktor Hugo Forstmann führte. Fünf Mal musste er in dieser Zeit wegen Ödemen für Tage oder bis zu zwei Wochen im Krankenbau aufgenommen und behandelt werden. Bei seiner Einlieferung hatte er selbst angegeben, nie ernsthaft krank gewesen zu sein.
Viktor Hugo Forstmann starb mit 34 Jahren, weil er homosexuell war.
Geboren wurde er am 28. Februar 1908 in Haßloch/Pfalz. In einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Ludwigshafen vom 4. Januar 1940 wurde er zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wegen seiner Homosexualität und der „Unzucht mit Männern“.
Er wohnte zu diesem Zeitpunkt in der Ludwigstraße 6 in Ludwigshafen und hatte bereits seit dem 13. November 1939 in Untersuchungshaft gesessen – gemeinsam mit Otto Scheuerbrand. Beide wurden wegen des Vergehens gegen § 175 RStGB (Homosexuellen-Paragraph im Reichsstrafgesetzbuch) verurteilt.
Die Strafe für Viktor Hugo Forstmann wurde hoch angesetzt, die Untersuchungshaft nicht angerechnet, da er bereits im Jahr 1934 als 26-jähriger wegen seiner Homosexualität aufgefallen und verurteilt worden war. Ab 1. September 1935 war außerdem eine Verschärfung der Strafbestimmungen für § 175 RStGB in Kraft getreten. Jetzt führte der Begriff der „Unzucht“ zu einer beträchtlichen Ausweitung des Straftatbestandes, und den Strafrichtern wurde Raum für eine Ermessensentscheidung gegeben, der das „gesunde Volksempfinden“ zugrunde liegen konnte. Danach war ein gewaltiger Anstieg rechtskräftiger Verurteilungen nach § 175 zu verzeichnen.
Der Stolperstein für Viktor Hugo Forstmann wurde am 25. Oktober 2020 vor dem Wohnhaus in der Ludwigstraße 6 verlegt.